In einem älteren Verzeichnis über die Daten der historischen Schützengesellschaften in Waldeck wird kundgetan, dass zu jener Zeit 31 Gesellschaften vom Jahre 1311 bis 1848 existent waren. Einige Gesellschaften erlöschen im 19. Jahrhundert. Es ist erfreulicherweise jedoch festzustellen, dass fast alle Gesellschaften später wiedergegründet wurden.

Die meisten uns bekannten Schützengesellschaften pflegen Kontakte untereinander, was durch gegenseitige Unterstützung zum Ausdruck kommt.

So geschehen aus Anlass der 1100-Jahrfeier der Gemeinde Twiste im Jahre 1960. Damals beschlossen die Schützengilde 1377 Korbach, die Schützengesellschaft 1502 Mengeringhausen, die Schützengesellschaft 1567 Mühlhausen und die Schützengilde 1539 Twiste, sich zu einer nachbarlichen Zusammenarbeit bei der Durchführung der historischen Freischießen. Dieser lose Zusammenschluss bewährte sich 10 Jahre und man war der Meinung, dies durch die Gründung der „Historischen Schützengemeinschaft Waldeck“ mit den genannten Gesellschaften weiter zu festigen.

Die Gemeinschaft wurde am 25 April 1970 gegründet. Man gab sich eine Satzung und gleichzeitig eine Satzung zur Verleihung der neu geschaffenen „Waldeckischen Schützenmedaille“. Der Satzung wurde hinzugefügt, dass sich weitere Schützenvereinigungen um eine Mitgliedschaft bewerben können.

Zu einem späteren Zeitpunkt kamen der Gemeinschaft noch hinzu: Die Schützengilde 1593 Freienhagen, die Schützengesellschaft 1618 Berndorf, die Schützengilde 1517 Landau, der Schützen- und Heimatverein 1722 Lütersheim und die Schützengesellschaft 1560 Rhoden. Damit zählt bis heute die Gemeinschaft neun Mitgliedsvereine.

Die Aufgabe und Ziel der „Historischen Schützengemeinschaft Waldeck“ soll die Pflege des heimatlichen Brauchtums und die Erhaltung des historischen Schützenwesens in Waldeck sein. Die Vereine verpflichten sich zur nachbarlichen Zusammenarbeit und Unterstützung, wobei die Selbständigkeit der beteiligten Vereine erhalten bleibt.

Die erste Satzung wurde 1975 und die Verleihungssatzung 1990 geändert. Die Satzung von 1970 wurde in dem Punkt „Vorstandsbesetzung“ fortgeschrieben und bestimmt die Delegierten der Historischen Schützengemeinschaft Waldeck wie folgt

  1. Dem Vorsitzenden und die jeweiligen Könige
  2. Dem Schutzherrn, dem jeweiligen Chef des Hauses Waldeck
  3. Dem jeweiligen Grafen Heinrich dem Eisernen der Schützengesellschaft Mengeringhausen
  4. Dem Protokollführer (Chronisten) 

Den Vorsitz in den Anfangsjahren führte der jeweilige Gastgeber der Delegiertenversammlung, die alljährlich am 20. Januar bei wechselnden Gastgebern stattfindet, jedoch später der gewählte Vorsitzende.

Beschlüsse werden immer mit einfacher Mehrheit gefasst. Besondere Beschlüsse, wie die Erweiterung der Gemeinschaft, Ehrungen u. ä. bedürfen aber immer der Einstimmigkeit der anwesenden Vorstandsmitglieder und Versammelten.

Die Verleihung der „Waldeckischen Schützenmedaille“ erfolgt durch Beschluss der Delegiertenversammlung. Diese Medaille wurde bis zum 17. Juni 2023 zum 44. Male verliehen.

Es ist von Anfang an zur schönen Tradition geworden, im Herbst das sogenannte „Zwetschenkuchenessen“ bei wechselnden Gastgebern zu veranstalten.

 

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